Über EDI
Langjährige Erfahrung & interkulturelle Arbeit MoBam ist ein freier und anerkannter Träger der Jugendhilfe mit langjähriger Erfahrung in der interkulturellen Arbeit mit jungen Menschen.
EDI erweitert das bestehende Angebot durch passgenaue stationäre Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen für regionale und überregionale Jugendämter.
Unser Ansatz
Anpassung an sich wandelnde Bedürfnisse und Lebenssituationen der Kinder & Jugendlichen
Orientierung an wissenschaftlichen Standards der Sozialarbeit
Keine Ausgrenzung aufgrund:
- Religion
- Herkunft
- Hautfarbe
- Geschlecht
Unser Selbstverständnis
Wir arbeiten als multiprofessionelles Team eng mit dem Jugendamt zusammen.
Ziel: Für jedes kind das passende Hilfsangebot entwickeln und optimale Entwicklungschancen bieten.
Grundlage unseres Handelns ist die UN-Kinderrechts-
konvention.
Unsere Werte: individuell, humanistisch, inklusiv.
Schutz, Entwicklung & kreative Entfaltung
Die Vermittlung von Schutz und Geborgenheit in einer Gruppe steht als Ziel obenan. Die jungen Menschen werden durch unsere Fachkräfte alters- und entwicklungsgemäß, dem Kindeswohl entsprechend, gefördert, willkommen geheißen und versorgt.
EDI arbeitet dabei mit einem fachlich hoch qualifizierten Team. Dazu gehören pädagogisches Fachpersonal und Dipl. Psychologen bzw. approbierte Psychotherapeuten. Bei Bedarf können handwerkliche und andere kreative Projekte wie Theaterspielen, Malen usw. angeboten werden.
Inobhutnahme
Wir bieten zwei Arten von Inobhutnahmeplätzen:
Inobhutnahme-Stelle Bamberg (EDI 5): 5 Plätze für Mädchen und Jungen zwischen 14 und 17 Jahren – Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Eingestreute Inobhutnahme-Plätze: In unseren heilpädagogischen Wohngruppen im Landkreis Bamberg fürbesonders schutzbedürftige Mädchen und Jungen von 6 bis 17 Jahren.
Inobhutnahme ist ein Begriff aus dem deutschen Kinder- und Jugendhilferecht und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung einer minderjährigen Person durch das das Jugendamt, wenn deren Wohl gefährdet ist oder eine akute Krisen- oder Notsituation besteht. Um eine Inobhutnahme können Minderjährige selbst bitten oder sie werden von Dritten (z.B. Polizei, Schule, Betreuungspersonen) dem Jugendamt gemeldet. Die Entscheidung darüber, ob eine minderjährige Person in Obhut genommen wird, trifft das örtlich zuständige Jugendamt, in dessen Bereich sich die Person tatsächlich aufhält. Die Inobhutnahme ist dabei eine vorläufige Schutzmaßnahme, in deren Rahmen geklärt wird, welche weiteren Schritte notwendig sind.